Noch ist unklar, wie der vermurkste Entwurf zum Mietpreisbremse-Gesetz reformiert werden soll. Die Medien berichten, Maas wolle die Neubauten von der Mietpreisbremse ausnehmen. Ist das nicht bereits im bestehenden Entwurf der Fall? So wurde es bislang stets von der SPD behauptet. Tatsächlich sind im jetzigen Gesetzentwurf nur die Erstvermietungen bei Neubauten ausgenommen. Würden alle Neubauten ab einem bestimmten Stichtag von der Mietpreisbremse verschont, dann würde dies eine massive Diskriminierung von Bestandshaltern bedeuten und deren Bestände entwerten. Zudem gäbe es keinerlei Garantie, dass dies nicht von einer künftigen (z.B. rot-rot-grünen) Regierung wieder gekippt würde.
Zudem wiederholt Maas seine Ankündigung, zum Schutz der Mieter solle auch die Berechnung des Mietspiegels in einem weiteren Gesetz angepasst werden. Das steht bereits im Koalitionsvertrag, wobei unklar ist, was dies genau bedeutet. SPD und Mieterbund wollen, dass künftig bei der Berechnung des Mietspiegels die Mieten der vergangenen zehn Jahre (statt wie bisher der vergangenen vier Jahre) einbezogen werden. Die CDU hat hier zwar Bedenken angemeldet, aber bislang gilt ja, dass die SPD in der Großen Koalition den Ton angibt.
Eine Umsetzung dieser Pläne wäre der GAU für Bestandshalter: Es gäbe dann zwei Klassen von Wohnimmobilien: Eine, bei der die Wiedervermietung nicht reguliert ist (Neubauten ab Inkrafttreten des Gesetzes), und eine andere, bei der die Mieten auf Jahrzehnte eingefroren sind.
Für Projektentwickler von Wohnungen wäre eine Umsetzung der Ankündigung, Neubauten ganz aus der Mietpreisbremse herauszunehmen, dagegen eine tolle Nachricht. Sie hätten ein erstklassiges Verkaufsargument und müssten sich tatsächlich über die Mietpreisbremse keine Sorge machen. Institutionelle Investoren, die in letzter Zeit ohnehin schon zunehmend in Wohnungs-Projektentwicklungen investieren, weil sie die Vorteile moderner Standards der Energieeffizienz schätzen, würden verstärkt in den Wohnungsneubau investieren.